In den vergangenen Jahren wurden nicht nur in Deutschland sondern auch auf internationaler Ebene vielfältige Instrumente unter dem Titel “Innovationsgutschein” etabliert. Im Wesen ähneln sich diese Instrumente: Durch nicht rückzahlbare Zuschüsse sollen vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Hemmnisse bei der Verbesserung ihrer Innovationsfähigkeit abbauen. Die Zuschüsse können dabei die im Zusammenhang mit dem Einsatz externer Spezialisten entstehenden Kosten minimieren.

Innovationen verkörpern technologischen Fortschritt und gelten als wichtiges Element für die Erhaltung und den Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens. Jedoch sind Innovationsaktivitäten auf der Unternehmensseite auch mit erheblichen Kosten und Unsicherheiten verbunden. Da gerade Kleinst- und Kleinunternehmen besonders häufig unter Liquiditätsrestriktionen leiden, unterlassen sie Investitionen in innovative risikobehaftete Projekte vermutlich öfter als andere Unternehmen. Ihre eigenen Kapazitäten oder Fähigkeiten reichen häufig nicht aus, sodass kleine Unternehmen eher als große auf externe Forschung angewiesen sind. Allerdings sind die Möglichkeiten und auch der Nutzen dieser Alternative für das eigene Unternehmen oft nicht klar, so dass sie nicht genutzt wird.

Innovationsgutscheine werden innerhalb Europa inzwischen  von vielen Ländern als effiziente Möglichkeit erkannt, Hemmnisse bei Innovationsaktivitäten kleiner Unternehmen abzuschwächen. Sie können durchaus geeignet sein, um die Innovationskraft gerade der Kleinst- und Kleinunternehmen zu stärken. Eine solche Einschätzung hat sich auch in anderen europäischen Ländern, wie den Niederlanden, Irland und Österreich, durchgesetzt, wo eine Innovationsförderung durch Innovationsgutscheine bereits etabliert bzw. ebenfalls aktuell in Angriff genommen wurde. Vor diesem Hintergrund hat das Land Baden-Württemberg ein zweijähriges Modellvorhaben initiiert, in dem Innovationsgutscheine an kleine Unternehmen ausgegeben werden. Das Projekt zielt auf eine begleitende Evaluation ab, die auf die Optimierung der Organisation und des Ablaufs der Fördermaßnahme ausgerichtet ist, insbesondere unter den Gesichtspunkten Bedarf, Praktikabilität, Akzeptanz und Vermarktung. Darüber hinaus sollen auch die Wirkungen der Innovationsgutscheine auf die Innovationstätigkeit der geförderten Unternehmen analysiert werden. In dem Projekt werden auch Vorschläge für die Gestaltung eines zukünftigen Förderprogramms „Innovationsgutschein“ erarbeitet.

Der Innovationsgutschein ist keine deutsche Erfindung. Inspiration für das deutsche Programm war der Innovation Voucher, das Innovationsgutschein-Programm der Niederlande.

Die niederländische Förderagentur SenterNovem hat im Jahre 2006 nach zwei Pilotversuchen das Programm Innovation Voucher eingeführt, die irische Förderagentur „Enterprise Irland“ folgt dem Vorbild seit März 2007 und hat für handelbare und nicht handelbare Dienstleistungen das Innovationsgutschein-System eingeführt.

Inzwischen hat sich das Modell der Innovationsgutscheine in Europa etabliert. Es existieren europaweit unterschiedliche nationale und regionale Gutscheinmodelle.