Innovation Vouchers – Vorbild Niederlande

2010-07-07 admin

Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle hat betont, dass die neuen Innovationsgutscheine des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) durch das niederländische Modell der „Innovation Vouchers“ inspiriert worden sind. Unsere niederländischen Nachbarn waren tatsächlich Vorreiter mit dieser Idee, wenn auch bedeutende Unterschiede zwischen den Förderprogrammen bestehen.

Die Niederlande haben 2004 in Testphasen damit begonnen, Innovation Vouchers an Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bereitzustellen. 2006 wurden die Innovation Vouchers schließlich landesweit ausgestellt, mit dem Ziel, einen stärkeren Austausch zwischen KMU und staatlichen, wie nicht-staatlichen Forschungseinrichtungen zu begünstigen.

Den KMU stehen sogenannte kleine und große Innovation Vouchers zur Verfügung, die sie ohne Bewerbungsverfahren akquirieren können. Die kleinen Gutscheine haben einen Gegenwert von 2.500,- Euro, mit dem Leistungen der Forschungseinrichtungen in Anspruch genommen werden können. Bei den großen Gutscheinen ist der Gegenwert 7.500,- Euro, wobei hierbei das KMU einen Eigenanteil von 2.500,- Euro zu tragen hat. Die Leistungen sind eng an das Innovationsvorhaben gekoppelt und können Testverfahren, Marktforschung, Produkentwicklungsberatung oder auch Strategieentwicklung umfassen. Ausgeschlossen sind Leistungen, wie der Vermarktung oder dem Vertrieb von Innovationen, Trainings oder auch administrative, z.B. buchhalterische Tätigkeiten.

Im Unterschied zu den Innovation Vouchers sind die BMWi-Gutscheine nicht auf Kooperationen zwischen Forschungseinrichtungen und KMU beschränkt. Das BMWi hat eine Reihe von Beratungsunternehmen in Deutschland autorisiert, gewisse  Leistungen mit Innovationsgutscheinen anteilig abrechnen zu können. Diese Leistungen umfassen Unternehmensaudits, Machbarkeitsstudien, die Erstellung von Realisierungskonzepten und das Management zur Umsetzung der Innovationsvorhaben. Damit übersteigen die geförerten Leistungen im Rahmen des BMWi-Programms die des niederländischen Programms in ihrer Komplexität, was sich auch in den Fördersummen widerspiegelt. Die Entwicklung eines Realisierungskonzeptes (in Kombination mit einem Innovationsaudit) kann beispielsweise mit bis zu 12.000,- Euro gefördert werden, die Unterstützung bei einem Projektmanagement mit bis zu 8.000,- Euro. Darüber hinaus lassen sich verschiedene Leistungen kombinieren, so dass z. T. Kooperationen zwischen innovierenden Unternehmen und Beratungsunternehmen gefördert werden, die bis zu einem halben Jahr andauern.

Die Förderungen müssen in Deutschland jedoch formal bei dem verantwortlichen Projektträger beantragt werden. Ebenso dürfen die innovierenden Unternehmen nur weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen, um förderfähig zu sein. Bis zum Ende diesen Jahres bleibt diese Regelung jedoch auf bis zu unter 100 Mitarbeiter erweitert. Die Förderungen sind in jedem Fall anteilig auf 50% festgelegt, unabhängig von der Art der Leistungen.

Es gibt somit eine Reihe signifikanter Unterschiede zwischen den Programmen. Im Hinblick auf die Wirkungen scheinen beide Programme jedoch auf eine hohe Akzeptanz bei den Unternehmern zu stoßen: In den Niederlanden sind laut einer Untersuchung ca. 90% der KMU mit den Ergebnissen zufrieden. 80% der KMU gaben an, dass sie die Innovationsvorhaben ohne Innovation Vouchers nicht hätten durchführen können oder wollen. In Deutschland haben die positiven Ergebnisse aus den Projekten dazu geführt, dass mittlerweile Unternehmen aus dem gesamten Bundesgebiet auf die BMWi-Innovationsgutscheine zurückgreifen können.

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