Zuschuss für den Schutz von Ideen für die gewerbliche Nutzung (SIGNO)

2011-02-16 admin

Bei der SIGNO-Fördermaßnahme „KMU-Patentaktion“ können seit dem 1. Februar 2011 neue Anträge gestellt werden.

Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die mit der Entwicklung von Innovationen beschäftigt sind, lassen oftmals die Frage außer Acht, wie sie ihre Ergebnisse aus der Forschung und Entwicklung (FuE) patentieren können. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) unterstützt KMU mit Zuschüssen im Rahmen der sogenannten SIGNO-KMU-Patentaktion. Unternehmen können sich Zuschüsse sichern, wenn sie ausgewählte Experten, die SIGNO-Partner, damit beauftragen, Ihre Erfindungen abzusichern.

Die Maßnahme fördert unterschiedliche Teilaspekte:

  1. die Recherche zum Stand der Technik,
  2. eine Kosten-Nutzen-Analyse im Vorfeld zu eigentlichen Patentanmeldung,
  3. Unterstützung bei der Patent- und Gebrauchsmusteranmeldung für Deutschland,
  4. Vorbereitungen für die Verwertung einer Erfindung
  5. sowie bei Bedarf die Patent- und Gebrauchsmusteranmeldung für das Ausland.

Die fünf Leistungen können einzeln beantragt werden.

3 Responses to “Zuschuss für den Schutz von Ideen für die gewerbliche Nutzung (SIGNO)”

  1. April 26, 2011 at 9:26 , WELITA GmbH - Ralf Ehlert said:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wir haben eine Schnellkühlmaschine für eutektische Platten zum E.P angemeldet, die es ermöglicht diese Platten in 8 bis 10 Stunden auf -21° zu kühlen.Diese Technik ist ökonomischer, im Energieverbrauch, als alle anderen bisher angewandten Techniken. Der 4te Patentanwalt konnte mit seiner Qualifikation die Prüfungskommission von unserer erfinderischen Technik überzeugen. Nach Erledigung aller Formalitäten werden wir die europäische Patenturkunde voraussichtlich im September dieses Jahres erhalten. Da wir bisher für Patentanwälte und Gebühren schon viele Kosten hatten würde uns ein Zuschuss für die weiteren Kosten, wie Patentanwalt, Anmeldegebühren bei den nationalen, europäischen Patentämtern usw.helfen.
    Gibt es dafür Zuschüsse? Wenn Ja welche Formalitäten müssen dann erledigt werden?
    Für ihre Information bedanken wir uns und zeichnen
    mit freundlichen Grüßen
    WELITA GmbH
    Ralf Ehlert

  2. Oktober 05, 2011 at 11:17 , WELITA GmbH - Ralf Ehlert said:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    zunächst danke für die Informationen. Wir haben das europäische Patent zu unserer Schnellkühltechnik für eutektische Platten erst nach 7 Jahren erhalten. Verschiedene Patentanwälte konnten den Prüfern unsere Technik nicht schlüssig darstellen, dadurch hatten wir hohe Kosten. Es muss aber weiterhin viel Geld investiert werden um das EP bei den nationalen Patentämter – der EU – Staaten – schützen zu können.
    Das EP ist mit den derzeitigen Vorschriften ein nationales Patent, weil es (A)innerhalb von 3 Monaten in den anderen nationalen Patentämter angemeldet werden muss, und (B) die Einspruchsfrist erst nach 9 Monaten abläuft.
    Wer in 3 Monaten viel Geld in die nationalen Anmeldungen investiert muss damit rechnen es zu verlieren, weil nach 4 Monaten ein berechtigter Einspruch erfolgen kann.
    Offensichtlich sind die Vorschriften nicht von Fachleuten aufgestellt worden,
    weil kein Kaufmann Geld in eine Sache investieren würde die fraglich ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    WELITA GmbH
    Ralf Ehlert